⚖ 01 | Big Brother Awards
Was ist Datenschutz?
Unter Datenschutz versteht man den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, d. h. des Rechts jeder Person, über die Preisgabe und Verwendung seiner eigenen personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen.
Personenbezogene Daten sind solche Daten, die sich einer Person eindeutig zuordnen lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Zuordnung jedermann möglich ist oder ob zur eindeutigen Zuordnung weitere Hilfsinformationen benötigt werden.Daten, die keiner speziellen Person zuzuordnen sind, fallen nicht unter den Datenschutz, wobei es andere Gründe geben kann, sie nicht allgemein zugänglich zu machen.
Wichtige fünf Grundprinzipien des Datenschutzes aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Die Verarbeitung, d. h. zum Beispiel die Erhebung, Speicherung, Weitergabe oder allgemeine Verwendung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten – es sei denn, die betroffene Person hat der Verarbeitung für einen konkreten Zweck zugestimmt oder es gibt eine explizite gesetzliche Regelung, die eine Verarbeitung für einen konkreten Zweck erlaubt.
Datenminimierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verarbeiten. Insbesondere sind personenbezogene Daten nach Möglichkeit zu anonymisieren bzw. zu pseudonymisieren. Sie sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur zu einem konkreten Zweck erhoben und verarbeitet werden. Eine weitergehende Verarbeitung zu einem anderen Zweck ist in der Regel nicht erlaubt.
Transparenz
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so ist die betroffene Person, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, darüber zu informieren. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Zweck der Erhebung, zur erhebenden Stelle bzw. Institution und zu der Frage, wie lange die Daten gespeichert werden. Ausnahmen gibt es z. B. im Bereich der Strafverfolgung.
Erforderlichkeit
Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn sie für den Zweck, zu dem sie verarbeitet werden, wirklich benötigt werden oder die Aufgabenerfüllung der verantwortlichen Stelle zumindest erheblich erleichtert wird.
Quelle: Dokumentation Zentralabitur Informatik der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule NRW
👥 1. Denkt euch eine Eselsbrücke aus, um sich die fünf Grundprinzipien besser merken zu können.
👥 2. Nominiert auf Grundlage der oben genannten Grundprinzipien des Datenschutzes (und ggf. weiterer) einen Preisträger oder eine Preisträgerin für den nächsten Big Brother Award. Reicht in eurer Gruppe eure Nominierung auf der Seite von Digitalcourage | Big-Brother-Awards | Nominieren ein.